Hunde sind willkommen
Liebe Gäste,
in den letzten Tagen und Wochen haben wir viele E-mails und Anrufe zum Thema Hunde in Dänemark erhalten. Wir können Ihre Empörung über die Gesetzeslage nachvollziehen.
Jedoch können wir Ihnen versichern, dass Hunde in Dänemark nach wie vor sehr willkommen sind und dass Dänemark eines der hundefreundlichsten Länder Europas ist. Hunderttausende von deutschen Familien machen jedes Jahr einen erholsamen Urlaub mit ihrem Hund in Dänemark.
Unabhängig davon möchten wir Ihnen gerne ein paar Tipps und Informationen zum Thema Urlaub mit Hund in Dänemark geben.
Im Gesetz aus dem Jahr 2010 haben die zuständigen dänischen Behörden wenige Hunderassen als besonders gefährlich eingestuft. Diese sind nun in Dänemark vom Gesetz her nicht mehr erlaubt. Folgende 13 Hunderassen sind verboten, wenn sie nach dem 17.März 2010 angeschafft wurden:
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Amerikanische Bulldogge
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Ovtcharka
- Kaukasischer Ovtcharka
- Südrussischer Ovtcharka
- Tornjak
- Sarplaninac
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle aber versichern, dass alle anderen Hunde in Dänemark nach wie vor willkommen sind. Natürlich dürfen sie keine anderen Hunde oder Menschen verletzen.
Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:
- An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. Vom 1.Oktober bis 31. März dürfen die Hunde frei am Strand laufen, jedoch muss der Halter den Hund unter Kontrolle haben und dieser darf nicht andere Personen oder Tiere irritieren.
- In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
Die Dänische Botschaft informiert auf dieser Seite zum aktuell geltenden Hunderassen-Gesetz in Dänemark, das schon seit 2010 gilt und zum Wohl von Menschen, Natur und Tier verabschiedet wurde:
http://tyskland.um.dk/de/uber-uns/news/newsdisplaypage/?newsid=13ccf5a3-527c-4a2e-a501-e16f25c6fef1
Die dänische Botschaft bietet dort auch die Möglichkeit, Klagen über die dänischen Behörden direkt an diese zu stellen: http://www.justitsministeriet.dk/arbejdsomr%C3%A5der/politi-og-straf/klager-over-politiet
Wir möchten zusätzlich die wichtigsten Stichpunkte noch einmal hervorheben:
• Das Gesetz besteht seit d. 17. März 2010
• Das Halten, Züchten und Einführen von Hunden (und Mischlingshunden), die auf der Liste der 13 Rassen stehen, ist verboten
• ALLERDINGS gilt das nur für Hunde, die nach dem 17. März 2010 geboren wurden!
• Touristen sollten darauf achten, dass ihr Hund (falls er ganz oder zum Teil von einer der Rassen stammt) mit einem Maulkorb ausgestattet ist, an einer max. 2 Meter langen Leine gehalten werden muss, dass Papiere (Stammbaum, DNA-Test, Geburtsurkunde) vollständig sind und das Tier gechipt ist.
Fast alle Mitarbeiter bei uns im Büro haben selber einen oder mehrere Hunde, deswegen hoffen wir, dass wir an dieser Stelle ein wenig die Ängste und Zweifel unserer Gäste mit Hund zerstreuen konnten und freuen uns, sowohl die Zweibeinigen, als auch die Vierbeinigen Urlauber wieder bei uns in Henne Strand zu begrüssen.


