![]() Tipperne
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Sind Sie naturinteressiert?Und vielleicht speziell am Vogelleben. Dann müssen Sie einen Abstecher nach Tipperne, eine Halbinsel im südlichen Teil des Ringkøbing Fjords, machen. Seit Jahrzehnten ist das Vogelleben der Gegend geschützt, um den Schwimm- und Watvögeln ein ungestörtes Brut-, Futter- und Rastgebiet zu geben. Und dies gelang. Heute ist Tipperne einer der wichtigsten Rastplätze für Zugvögel in Dänemark. Jedes Jahr besuchen tausende Watvögel von Skandinavien und Sibirien das Gebiet. Dieser jährliche Vogelzug zwischen Winterquartier und Brutplätzen ist ein herrlicher Anblick. Im Juli-Augus kann man u.a. Strandläufer, Sperlingsvögel, Schnepfen und Goldregenpfeifer sehen. Das ganze Jahr über kann man Dänemarks Nationalvogel, den Schwan, beobachten. Tipperne ist eines der bekanntesten Naturschutzgebiete Dänemarks. Das Gebiet ist im südlichen Teil vom Ringkøbing Fjord gelegen, wo Tipperne auf einer kleinen Halbinsel in den Fjord hineinragt. In 1768 hat der Staat die Tipperne übernommen und 1898 wurde das Vogelleben im Gebiet unter Naturschutz gestellt. Tipperne ist eine „junge“ Landschaft - nur wenige hundert Jahre alt. Es ist entstanden druch die Ablagerung von Sand und Kleiboden östlich von der Dünenplantage von Holmsland. Zugangsregeln:Um das Vogelleben so wenig wie möglich zu stören gilt ein generelles Zugangsverbot zu den Tipperne. An folgenden Zeitpunkten ist es jedoch möglich Tipperne zu besuchen unter bestimmten Bedingungen: 1. März - 31.Juli: Alle Tage 7.00 - 22.00 Uhr. Nur Zugang im Auto. 1. August - 31.Oktober: Alle Tage 9.30 - 15.30 Uhr. Nur Zugang im Auto und auf dem Fahrrad. 1. November - 28.(29.) Februar: Kein Zugang. Die Tipperne müssen ohne Aufforderung vor der Schließzeit verlassen werden. Der Schotterweg muss bis ganz zum Parkplatz vom Tipperhaus gefahren werden. Es darf nicht unterwegs angehalten werden und auch nicht entlang des Weges gegangen werden. Es ist erlaubt auf der Grasfläche unmittelbar rund um das Tipperhaus und den markierten Wanderpfad Richtung Westen zu gehen. Alles weitere Betreten der Umgebung ist nicht erlaubt. Benutzung von Vogelturm und Vogelaussichtshütte auf eigene Gefahr. |